Zettelwirtschaft ade – Wie gut ist die PKV für das E-Rezept gewappnet?


Das E-Rezept kommt laut Plan des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für die gesetzlich Versicherten schon Mitte 2021. Bereits ab 2022 ist die Nutzung des E-Rezepts bundesweit nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern auch für apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend.

Was bedeutet das für die privaten Krankenversicherungen und die dort Versicherten?

Der PKV-Verband ist seit April 2020 Gesellschafter der gematik und arbeitet an einer Anbindung der Telematikinfrastuktur (TI), um hier neben der Patientenakte eben auch E-Rezepte für die PKV-Unternehmen zu ermöglichen. Da dieses Projekt bereits läuft, ist zu erwarten, dass auch privat Versicherte bald in den Genuss der Vorteile eines elektronischen Rezepts kommen.
 
Hier liegt der Schlüssel in der technischen Anbindung der einzelnen Häuser. Als technische Drehscheibe für die über 500 Millionen Rezepte in Deutschland dient ein zentraler Fachdienst der Firma IBM, welche durch die gematik beauftragt wurde. Rezepte werden im Fachdienst verschlüsselt abgelegt. Wichtig für die Datensicherheit ist, dass der Identity Provider separat ausgeschrieben wurde, wodurch die Verarbeitung der verschlüsselten Daten und die Authentifizierung der Akteure getrennt ist. Die gematik entwickelt derzeit eine E-Rezept-App, welche ab Juli 2021 zur Verfügung stehen wird. Über API-Einbindung werden insbesondere die Privaten Krankenversicherer die bereits existierenden Apps für Rechnungseinreichungen und umfangreiche andere Inhalte diesbezüglich erweitern wollen, um bei den Versicherten nicht zusätzliche Interaktionsschnittstellen einführen zu müssen.
Die Vorteile für die Versicherten liegen auf der Hand: Wegfall der Verwendung von Papierrezepten, Transparenz über den jeweiligen Rezeptstatus, Möglichkeit des Abgleichs mit Datenbanken (um z. B. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten auszuschließen), um nur einige zu nennen.

Aber welche Vorteile beziehungsweise Chancen gibt es für die Versicherer?

Insbesondere bei der Datenübermittlung sind bei Einreichungen mit dem E-Rezept keine Fehler mehr zu erwarten. Neben einer korrekten Abrechnung wird durch zentrale Authentifizierung aller interagierenden Akteure so auch möglichen Betrügern ein Riegel vorgeschoben. Das ist für Versicherungen und Versicherte gleichermaßen wünschenswert.
Es ist zu erwarten, dass eine zeitnahe Anbindung des E-Rezepts im Wettbewerb der PKVen ein entscheidender Unterschied sein kann, bis sich dieser neue Standard durchgesetzt hat.

Im Inputmanagement der Häuser wird es Einsparpotenzial geben, da händische Abgleiche nach dem Einlesen via OCR physischer Rezepte entfallen. Das bedeutet weiterhin zeitliche Einsparungen in den Prozessen, die nicht nur inhouse relevant sind, sondern durchaus auch dem Kunden zugute kommen, an den eine schnellere Auszahlung ermöglicht wird.

Perspektivisch sollten sich die privaten Versicherer auf weitreichende Anpassungen einstellen. Insbesondere in Bezug auf die technische Erreichbarkeit sollten die Leistungssysteme dahin entwickelt werden, dass Live-Anfragen durch Versicherte bezüglich der Erstattungen oder auch Kostenübernahmen möglich werden. Der Markt kann sich dahin entwickeln, dass PKV-Versicherte noch in der Apotheke via App tarifabhängig erfahren, in welcher Höhe ihre PKV die Kosten übernehmen würde.

Für die PKV-Versicherten wird die freie Entscheidung über eine Erstattung wichtig sein. Eine simulierte Live-Einreichung kann Fragen beantworten wie: Ist eine Rechnungseinreichung schädlich für eine mögliche Beitragsrückerstattung? Ist der Selbstbehalt bereits aufgebraucht?

Bessere Informationen können dem Versicherten helfen, sofort eine Entscheidung zu treffen. Weiterhin kann das E-Rezept mit voller Anbindung eines Leistungssystems, verbunden mit einer entsprechend weit entwickelten App, auch die Auszahlung revolutionieren. Auf diesem Wege können überdies durch den Versicherten gesteuerte Direktabrechnungen für die PKV möglich werden.

Alles in allem ist das E-Rezept eine Chance nicht nur für die Versicherten, sondern für alle Akteure im Gesundheitsbereich. Vom Arzt über die Leistungserbringer bis hin zu den Versicherungen ist bei dem recht hohen initialen Aufwand, der zu erbringen ist, viel zu gewinnen. Bei allem notwendigem Datenschutz wegen der hochsensiblen Daten ist bei gleichzeitiger Ausmerzung von vielen Verfahrenszeiten und Übertragungsfehlern eine größere Transparenz über jeden Vorgang bei allen berechtigten Beteiligten möglich.

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